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   OLG Köln, 10.06.2008 - 4 UF 252/07   

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https://dejure.org/2008,3557
OLG Köln, 10.06.2008 - 4 UF 252/07 (https://dejure.org/2008,3557)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.06.2008 - 4 UF 252/07 (https://dejure.org/2008,3557)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Juni 2008 - 4 UF 252/07 (https://dejure.org/2008,3557)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zeitliche Begrenzung des Unterhaltsanspruchs des geschiedenen Ehegatten; Unbegrenzter Unterhaltsanspruch unter Wahrung der Belange eines dem Berechtigten zur Pflege oder Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes; Zur Frage der Befristung oder Beschränkung von ...

  • Judicialis

    BGB § 1573 Abs. 5 a.F.; ; BGB § 1578 Abs. 1 Satz 2 a.F.; ; BGB § 1578 b; ; BGB § 1578 b Abs. 2

  • rewis.io
  • fr-blog.com

    Befristung und Beschränkung von Ehegattenunterhalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Familienrecht - Keine grundlegende rechtliche Änderung zur Frage der Befristung bzw. Beschränkung nach Inkrafttreten des Unterhaltsrechtsänderungsgesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ehebedingte Beschäftigungsunterbrechung und Ehegattenunterhalt

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Ehegattenunterhalt nach langer ehebedingter Beschäftigungsunterbrechung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 2448
  • FamRZ 2009, 122
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 15.08.2006 - 4 UF 19/06

    Höhe des Selbstbehaltes bei Ehegattenunterhalt

    Auszug aus OLG Köln, 10.06.2008 - 4 UF 252/07
    Zwar meint der Senat - auch in Ansehung der Senatsentscheidung vom 15.08.2006 ( 4 UF 19/06 OLG Köln ) -, dass der Antragsteller nach wie vor nur sehr pauschal vorgetragen hat, dass es ihm nicht möglich bzw. zumutbar sei, in der Nähe seines Arbeitsplatzes eine Wohnung zu finden, so dass er nur geringe oder gar keine berufsbedingten Fahrtkosten hätte.

    Der Antragsteller kann auch nicht damit gehört werden, die Kredite seien nur deswegen unregelmäßig bedient worden, weil er zu Unrecht zu überhöhten Unterhaltsleistungen mit Senatsurteil vom 12.08.2006 - 4 UF 19/06 OLG Köln - verurteilt worden sei.

  • BGH, 28.02.2007 - XII ZR 37/05

    Zur Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts

    Auszug aus OLG Köln, 10.06.2008 - 4 UF 252/07
    So führt der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 28. Februar 2007 (FamRZ 2007, 793 - 800) aus, das Gesetz lege in § 1573 Abs. 5 BGB (a.F.) ebenso wie in § 1578 Abs. 1 Satz 2 BGB (a.F.) keine bestimmte Ehedauer fest, von der ab eine zeitliche Begrenzung des Unterhaltsanspruchs nicht mehr in Betracht komme.
  • OLG Celle, 06.08.2009 - 17 UF 210/08

    Umfang der Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils; Pflicht des

    Im vorliegenden Fall könnte der Beklagten angesichts einer lediglich rund siebenjährigen Ehedauer - die sich nach dem Zeitraum zwischen Eheschließung und Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages bemisst (vgl. Senatsurteil vom 2. Oktober 2008 - 17 UF 97/08 - FamRZ 2009, 56 [Tz. 34]. OLG Köln FamRZ 2009, 122 [Tz. 41]. OLG Karlsruhe FamRZ 2009, 1160 [Tz. 17]) - siebeneinhalb Jahre nach rechtskräftiger Scheidung der Ehe und anderthalb Jahre nach dem Inkrafttreten des Unterhaltsrechtsreformgesetzes grundsätzlich zugemutet werden, auf eine weitere Teilhabe an dem aus dem Einkommen des Klägers abgeleiteten Lebensstandard zu verzichten und sich mit der Lebensstellung einzurichten, den sie auch ohne die Ehe erreicht hätte.
  • OLG Karlsruhe, 25.02.2009 - 2 UF 200/08

    Befristung des nachehelichen Unterhalts bei langer Ehedauer

    Hinsichtlich der Ehedauer ist dabei der Zeitraum von Eheschließung bis zur Zustellung des Scheidungsantrags zu Grunde zu legen (OLG Köln, FamRZ 2009, 122, 123; OLG Celle, FamRZ 2009, 56, 57; Palandt/Brudermüller, BGB , 68. Aufl., § 1578b Rdn. 10).
  • AG Flensburg, 13.01.2009 - 92 F 324/04
    Allerdings ist festzuhalten, dass regelmäßig schon die Feststellung dauerhafter erheblicher ehebedingter Nachteile eine zeitliche Befristung des Unterhaltsanspruches gemäß § 1578b Abs. 2 BGB ausschließt (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 2008, Seite 1950, 1951; OLG Brandenburg, FamRZ 2008, Seite 1947 bis 1949, 0LG Köln, FuR 2008, Seite 458, 459; OLG Karlsruhe, NJW 2008, Seite 1645 bis 1648).
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